Das Brandschutzkonzept des K8


Das Brandschutzkonzept im KAMPA K8


Beim Thema Brandschutz arbeitete Kampa direkt mit dem Stuttgarter Regierungspräsidium zusammen. Das Gebäude hatte die Feuerwiderstandsklasse F90-B zu erfüllen, was durch größere Bauteilquerschnitte sichergestellt werden konnte. Die Abmessungen der Stützen und Unterzüge ergeben sich daher nicht alleine aus den abzutragenden Lasten, sondern sind auch brandschutzbedingt so dimensioniert: Auf die statisch erforderlichen Abmessungen wurde das Maß dazugeschlagen, das entsprechend dem rechnerischen Abbrandverhalten innerhalb von 90 Minuten abbrennt und verkohlt. Gleichzeitig hat man das Rechenverfahren des Eurocode 5 (EC5) angewendet, das neben dem Abbrand auch die Reduktion der Tragfähigkeit aufgrund der Erwärmung der Querschnitte berücksichtigt. So konnte nachgewiesen werden, dass die Holzbauteile die gleiche Feuerwiderstandsdauer haben wie feuerbeständige Bauteile. Zusätzlich musste gemäß der gültigen Bauordnung nachgewiesen werden, dass Feuer und Rauch nicht in die angrenzenden Geschosse und Nutzungseinheiten dringen können. Hierzu wurden speziell dichte Anschlüsse entwickelt. Lediglich die (notwendigen) Treppenhäuser sind mit Gipsfaserplatten gekapselt und die Treppenläufe und Podeste aus Beton. Zusätzliche Maßnahmen wie eine Sprinkleranlage waren nicht erforderlich. Den Brandschutznachweis haben die Planer nach der Landesbauordnung (LBO) von 2010 geführt. Das Gebäude erfüllt aber auch die Brandschutzanforderungen der neuen, seit dem 1. März 2015 gültigen LBO von Baden-Württemberg.

Treppenräume: Brettsperrholzkonstruktion
in der Qualität F 90-B+M+K260
Tragende und aussteifende Bauteile
Fassade als geschlossene,
unterlüftete Nut-/Federbekleidung
Verankerung der Treppenläufe und Podeste


Das Brandschutzkonzept des K8 im Detail:


  • Zwei Treppenräume dienen als ortsgebundene Flucht- und Rettungswege
  • Brettsperrholzkonstruktion in der Qualität F 90-B + M + K260, Kapselung mit 2x 18 mm GKF beidseitig
  • Tragende und aussteifende Bauteile: F 90-B auf Abbrand dimensioniert (BSH = 0,7 mm/min), keine Kapselung
  • Nichttragende Außenwände: Holzrahmenkonstruktion in der Qualität W 30-B
  • Fassade als geschlossene, unterlüftete Nut- / Federbekleidung mit aufgesetzten Holzquerschnitten: normal entflammbar, geschossweise Unterbrechung der Fassade und der Unterlüftungsebene durch Holzquerschnitte und oberseitig angebrachten Metallblechen als horizontale Brandsperre, Dämmstoffe nicht brennbar
  • Verankerung der Treppenläufe und Podeste: Betonquader in der Brettsperrholzwand und Schubdornverbindung